Es folgen alle Informationen zur weltlichen Rechtsprechung:
Anklageerhebung:
Es kommt zu einem Prozess, wenn durch die klagende Person hier in diesem Forumsbereich ein neues Thema mit einer förmlichen Anklage darin veröffentlicht wird. Die Anklageschrift muss eine aussagekräftige Schilderung über den Tathergang enthalten, es muss daraus ersichtlich sein Was genau dem/den Beklagten vorgeworfen wird und Wer beschuldigt wird. Jegliches eventuell vorhandenes Beweismaterial ist dieser Anklageschrift beizulegen. In der Folge wird ein Richter oder Bürgermeister einen Vorbescheid als Antwort in dem Anklage-Thema veröffentlichen, in welchem angegeben ist ob der betreffende Fall nach der Gesetzeslage verhandelt werden kann, oder nicht. In diesem Vorbescheid kann der verhandelnde Richter oder Bürgermeister bei Bedarf erste Fragen stellen, welche zur Einschätzung der Klage von Wichtigkeit sind. Diese Fragen sind gegebenenfalls direkt als Antwort im Anklage-Thema zu beantworten. Wenn die rechtlichen Begebenheiten erfüllt sind wird der verhandelnde Richter den Prozess durchführen.
Der Prozess
Der Prozess besteht erstens: Durch eine Begutachtung der vorliegenden Unterlagen. Zweitens: Aus der Befragung von möglichen Zeugen und Zeugenzeugen. Zu beachten ist, dass die Aussagen der Beteiligten unter Wahrheitspflicht stehen, bei Handlung gegen jener Pflicht wird ein hohes Strafmaß angesetzt.
Das Urteil
Das Urteil beinhaltet eine Abwägung beider Seiten und das letzendliche Urteil über die Anklagepunkte. Dem womöglichen Strafen ist folge zu leisten und bei einer Nichterfüllung dieser werden größerer Bannstrafen ausgesetzt. Neben dem Urteil wird möglicherweise auch die Aufteilung der Richtskosten erläutert.
Artikel 1: Einführung: 1. Das Gesetzbuch ist ein verbindliches Regelwerk, welches stets einzuhalten ist. 2. Die Gesetze sind sowohl im Forum als auch im Spiel immer gültig. 3. Die Gesetze werden vom Richter in Absprache mit dem König eingeführt, verändert, und falls nötig, abgeschafft. 4. Verstöße gegen das Regelwerk werden sowohl im Rollenspiel als auch im Forum dementsprechend geahndet.
Artikel 2: Grundregeln/Umgangsregeln 1. Respektvoller Umgang miteinander, sowohl im Spiel als auch im Forum, ist Pflicht. 2. Jegliche Beleidigungen, Spam und Erregung öffentlichen Ärgernisses sind zu unterlassen. 3. Jegliche Serverwerbung ist zu unterlassen. 4. Jegliche unerwünschte Inhalte wie Sexistisches oder Rechtsextremes sind zu unterlassen. 5. Einbringung und Initiative werden gewünscht. 6. Rollenspiel wird erwünscht und erwartet. Aussagen außerhalb des Rollenspiels sollen in Doppelklammern getätigt oder auf andere Weise gekennzeichnet werden.
Persönliches Recht Artikel 3: Grundrechte 1. jeder Bürger hat das Recht auf Leben und darf nicht gewaltsam zu Tode gebracht werden. 2. Jeder Bürger hat das Recht auf einen festen Wohnsitz und Besitz. 3. Jeder Bürger hat das Recht auf Freiheit. 4. Jeder Bürger hat das Recht, einen Beruf auszuüben. 5. Jeder Bürger hat das Recht, einem Reichsgremium beizutreten, und, bei Bedarf, beliebig oft zu wechseln (Ausnahme: siehe Hierarchisches Recht) 6. Jeder Bürger hat das Recht, mit rechtmäßig erworbenem Geld Grundstücke zu kaufen, resp. Zu pachten. 7. Jeder Bürger hat das Recht auf einen fairen Prozess. 8. Jeder Bürger hat das Recht auf Respekt. 9. Jeder Bürger hat das Recht, nach Belieben Handel zu betreiben. (Ausnahme: Siehe gewerb. Grundstück)
Hierarchisches Regelwerk: Artikel 4: 1. Reichsgremien dürfen nur mit Erlaubnis des Königs und der Fürsten existieren. 2. Alle Mitglieder der Reichsgremien haben sich dem Oberhaupt der Hierarchie unterzuordnen. 3. Hierarchievorschläge sind erwünscht, solange sie gut durchdacht und organisiert sind. 4. Hierarchien sollen das Rollenspiel maßgeblich fördern, sei es durch das Bedecken neuer Aufgabenbereiche oder durch Hierarchieinterne oder Hierarchieübergreifende Events. 5. Es sollte jedem Spieler möglich sein, einer Hierarchie seines Wunsches beizutreten, es sei denn, er erfüllt maßgebliche Anforderungen nicht, oder die Hierarchieoberhäupter nennen einen triftigen Grund, diesen Spieler nicht wieder aufzunehmen. (Beispielsweise nach einer unehrenhaften Entlassung ist das Hierarchieoberhaupt nicht verpflichtet, die Person wieder aufzunehmen.) 6. Jedes Mitglied eines Reichsgremiums hat das Recht, in der Hierarchie aufzusteigen, wenn es gut und/oder lange dafür gearbeitet hat und bereit ist, sowie Einsatz im Rollenspiel gezeigt hat. 7. Bei unehrenhaften oder schlechtem Benehmen gegenüber den Ranghöheren, sind diese befugt, das entsprechende Mitglied zu degradieren oder ganz aus der Hierarchie zu entfernen. 8. Die Entscheidung über Beförderung uns Degradierung der Mitglieder obliegt dem Oberhaupt der Hierarchie.
Artikel 5: Regelwerk für Handel 1. Jeder Spieler darf Privathandel betreiben. Alle legal erwerbbaren Güter sind zum Handel freigegeben. 2. Einige Gegenstände dürfen einen gewissen Preis nicht übersteigen, resp. unterbieten. 3. Illegal erworbene Güter können vom König, resp. Vom Adel ohne Schadensersatz konfisziert werden. 4. Chestshops dürfen nur auf gewerblichen Grundstücken betrieben werden. Chestshops in Privathäusern sind illegal, und dürfen somit geschlossen werden. Im schlimmsten Fall kann auch das mit dem Shop verdiente Geld beschlagnahmt werden. 5. Gewerbliche Grundstücke sind beispielsweise Marktstände oder freie Grundstücke, die mit einem Laden bebaut werden dürfen. 6. Für oben Genanntes wird eine monatliche Pacht eingetrieben. Bei Zahlungsunfähigkeit hat der Pächter das Grundstück/den Marktstand zu räumen, sodass es am Monatsbeginn neu vermietet werden kann.
Artikel 6: Pacht-und Farmregelung, Benutzung öffentlicher Einrichtungen 1. Auf Privatgrundstücken dürfen Felder und Beete nur außerhalb des Hauses, also im Garten, gebaut werden. 2. Große Felder und Tierfarmen dürfen nur auf Pachten betrieben werden. (Pachten: siehe 6. In Regelwerk für Handel) 3. Auf Pachten sind Chestshops verboten. Dafür muss ein reines Gewerbe Grundstück gemietet werden. 4. Farmen von Erzen und Steinen darf nur in der Abbauwelt geschehen. 5. Öffentliche Einrichtungen, wie beispielsweise die Abbauwelt oder die Baumfarmen müssen nach Benutzung in einem Zustand zurückgelassen werden, der andere nicht Bei der Benutzung behindert. (Nutzungsregeln an der Einrichtung beachten!) 6. Bei nichteinhalten dieser Regeln drohen Sanktionen.
Artikel 7: Rollenspiel (!) 1. Rollenspiel ist wichtiger Bestandteil des Servers. 2. Hauptorgan des Rollenspiels ist die Kirche. 3. In Events muss Rollenspiel betrieben werden. Störenfriede werden notfalls entfernt. 4. Es wird geraten, viel Rollenspiel zu betreiben, da so ausgeglichenes, schönes Spielen ermöglicht wird.
Artikel 8: Justiz- und Anklageregelung 1. Bei Vergehen gegen die Server-Regeln, beispielsweise bei Diebstahl, Mord, Griefing,... Kann eine Anklage erhoben werden. Im Normalfall wird die Strafsache dann im Forumsinternen Gerichtsthread verhandelt. 2. Der Richter sammelt die Fakten und fordert die Aussagen der Zeugen, sowie des Klägers und des Angeklagten. 3. Es wird ein Urteil gefällt, Strafen können vielfältig ausfallen. 4. Seltener finden Gerichtsprozesse auch ingame statt, ebenso auch eine gute Gelegenheit, Rollenspiel zu betreiben. 5. Generelle Fragen zur Judikative können an König oder Richter gestellt werden.
Artikel 9: Sakrales 1. Die Staatsreligion Esophias ist das Christentum. 2. Das Reichsgremium Kirche ist Hüter und Ansprechpartner der Religion. 3. Nicht genehmigte Einbringung oder Erfindung anderer Religionen wird als Ketzerei angesehen, und im Sinne der geistlichen Gerichtsbarkeit gestraft. 4. Es ist keine Pflicht, die Staatsreligion anzunehmen, sie sollte nur toleriert werden.
Diese Regeln sind, wie schon erwähnt, verbindlich, und Zuwiderhandlungen werden geahndet. Bei generellen Fragen und Vorschlägen zur Legislative (Gesetzgebung), bitte an König Marius oder an mich wenden. Auf ein gutes Zusammenspiel, Richter Alaris Mevion
Es grüsst Alaris Mevion, Richter von Königssitz
"In dubio pro reo" (Im Zweifel für den Angeklagten)